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   BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 61.94   

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https://dejure.org/1995,22344
BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 61.94 (https://dejure.org/1995,22344)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1995 - 6 B 61.94 (https://dejure.org/1995,22344)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1995 - 6 B 61.94 (https://dejure.org/1995,22344)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe - Höchstrichterliche Klärung bzgl. der Herbeiziehung von sachverständiger Hilfe zur Entscheidung über die Richtigkeit der Bewertung eines Prüflings - Anforderungen an den Inhalt einer Verfahrensrüge - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 61.94
    Höchstrichterlich ist bereits geklärt, daß ein Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen eines Prüflings, sich notfalls sachverständiger Hilfe zu bedienen hat, um zu entscheiden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (vgl. BVerfGE 84, 34, 55; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 61.94
    Höchstrichterlich ist bereits geklärt, daß ein Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen eines Prüflings, sich notfalls sachverständiger Hilfe zu bedienen hat, um zu entscheiden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (vgl. BVerfGE 84, 34, 55; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 61.94
    Die Beschwerde legt nicht dar, weshalb es sich hier um eine Rechtsfrage von allgemeiner, über den vorliegenden Einzelfall hinausreichender Bedeutung handeln könnte, die höchstrichterlich zu klären wäre (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 ff.).
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